¹ Nach Übermittlung der Behandlungsanfrage und Zahlung der Kaution prüft der jeweilige durch den Patienten ausgewählte Arzt die Behandlungsanfrage und medizinische Vertretbarkeit dieser. Eine Fernbehandlung ist nicht in allen Fällen möglich und setzt anerkannte fachliche Standards gemäß § 630a BGB voraus. Der durch den jeweiligen während der Behandlungsanfrage ausgewählte Arzt entscheidet ausschließlich über die Durchführung einer Therapiemaßnahme mit Medizinalcannabis unter Berücksichtigung aller im Fragebogen und weiterem Behandlungsverlauf gemachten Aspekte.
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